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Firmennamensschutz: Wie ein Handwerksbetrieb seinen Namen rechtlich absichert

Ein prägnanter Firmenname kann zum echten Aushängeschild werden – vor allem im Handwerk, wo Empfehlungen, Wiedererkennung und Vertrauen entscheidend sind. Doch was passiert, wenn ein anderer Betrieb plötzlich denselben oder einen ähnlichen Namen verwendet? Die Lösung: frühzeitiger Firmennamensschutz mit anwaltlicher Unterstützung. Hier zeigen wir anhand eines realitätsnahen Beispiels, wie ein Unternehmer rechtssicher handelt.

Beispiel: Ein Dachdeckerbetrieb namens „Himmel & Ziegel“

Herr Meier betreibt einen Dachdeckerbetrieb in Norddeutschland. Er will sein Unternehmen unter dem kreativen Namen „Himmel & Ziegel“ anmelden. Logo, Fahrzeugbeschriftung und Website sind bereits in Planung. Um auf Nummer sicher zu gehen, möchte er den Namen schützen lassen – und zwar so, dass er ihn exklusiv nutzen kann.

So geht Herr Meier vor – Schritt für Schritt

  1. Frühzeitig einen Anwalt kontaktieren
    Noch bevor der Name auf dem Firmenwagen steht, wendet sich Herr Meier an eine Kanzlei für Marken- und Wettbewerbsrecht. In seiner E-Mail erklärt er kurz:

    • Den geplanten Namen
    • Die Branche (Handwerk / Dachdeckerei)
    • Den Einsatzbereich (regional tätig, evtl. Online-Marketing geplant)
  2. Beratungsgespräch & Risikoprüfung
    Im Erstgespräch klärt der Anwalt auf: Ein origineller Name wie „Himmel & Ziegel“ kann sehr gut schutzfähig sein – wenn es keine identischen oder ähnlichen Marken gibt. Eine umfassende Recherche wird empfohlen.
  3. Markenrecherche durch den Anwalt
    Der Anwalt durchsucht professionelle Datenbanken, darunter die des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Ergebnis: In keiner relevanten Branche ist der Name bislang geschützt.
  4. Empfehlung zur Anmeldung
    Der Anwalt rät zur Anmeldung als Wortmarke, mit passender Einordnung in sogenannte Nizza-Klassen (z. B. Bauwesen, Handwerkliche Dienstleistungen). Herr Meier beauftragt ihn mit der Anmeldung beim DPMA.
  5. Sicherer Schutz – mit Urkunde
    Nach einigen Wochen ist der Name offiziell eingetragen. Herr Meier erhält eine Markenurkunde – und kann nun mit gutem Gewissen Fahrzeuge beschriften, Flyer drucken und die Website launchen.

Was Herr Meier gewonnen hat

  • Rechtssicherheit: Der Name „Himmel & Ziegel“ gehört ihm – und darf nicht von anderen genutzt werden.
  • Schutz vor Nachahmung: Sollte ein Mitbewerber denselben Namen übernehmen, kann Herr Meier rechtlich dagegen vorgehen.
  • Wettbewerbsvorteil: Der einprägsame Name ist jetzt ein geschützter Teil seiner Unternehmensidentität.

 

 

Gerade in Branchen mit regionalem Wettbewerb und hoher Sichtbarkeit lohnt sich der frühzeitige Schutz des Firmennamens. Der Weg dorthin ist unkompliziert – mit anwaltlicher Begleitung und einer klaren Strategie. Wer sich absichert, schützt nicht nur den Namen, sondern auch das Vertrauen seiner Kunden. > Schutz anfordern

 

Firmennamensschutz: Wie ein Handwerksbetrieb seinen Namen rechtlich absichert

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